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Nachrichten

  • 01
    Jun 2016

    Printmanagement - neue Trends und Perspektiven

    01.06.2016 20:39

    Es ist noch nicht lange her, als Printerzeugnisse immer bunter, preisweiter und schneller realisiert sein mussten. Doch der Markt hat sich verändert und - betrachtet man die Tendenz in Gegenüberstellung zum Trend vor einigen Jahren - schrumpft. Es handelt sich nicht um einen Rückschritt im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um die Konzentration auf die wichtigen Werte und eine Entfernung vom papierlosen Büro. Während die Digitalisierung noch vor einigen Monaten in aller Munde war und viele Unternehmer bereits davon sprachen, Dokumente ausschließlich noch online verfügbar zu machen, spielt der Druck nun wieder eine wichtiger werdende Rolle.

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  • 01
    Jun 2016

    Änderungen Datenschutz 2016 - neben Unternehmen auch Webseitenbetreiber abmahnfähig

    01.06.2016 20:36

    Am 24. Februar 2016 erreichte der Datenschutz mit entsprechenden Gesetzesänderungen einen neuen Höhepunkt in seiner Gewichtung. Bislang war es noch strittig, ob die Datenschutzerklärung mit dem Wettbewerbsrecht korrelieren würde. Nun sind die Änderungen so weit gegangen, dass nahezu jeder Webseitenbetreiber abgemahnt werden könnte.

     

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  • 01
    Jun 2016

    Riskante Datentransfers: WhatsApp-Verwendung kann für Unternehmen teuer werden

    01.06.2016 20:28

    Der zweifelhafte Datenschutz von Facebook steht schon seit Jahren in der Kritik - auch das mittlerweile zu dem sozialen Netzwerk gehörende WhatsApp ist davon betroffen. Während private Nutzer kein großes Risiko eingehen, kann die Verwendung durch Unternehmen schwere Strafen nach sich ziehen.

    Problematische Übertragung der Kontakte

    Gerade konnte WhatsApp einmal positive Pressemeldungen generieren. Dank der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist es Dritten beinahe unmöglich, die Nachrichtenübertragung abzufangen. Doch eine andere Sicherheitslücke ist damit noch nicht geschlossen: Die Übertragung der Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers an den Messenger gilt als problematisch. Peter Burgstaller, österreichischer Professor für IT- und IP-Recht, geht davon aus, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht handelt. Folgt man der Auffassung des Rechtsgelehrten, wäre dabei nicht nur Dienstanbieter, sondern auch der Nutzer in Haftung zu nehmen - schließlich sei ihm die Übertragung der Kontakte und damit der Verstoß gegen das Datenschutzrecht bekannt. 

    Private Nutzung rechtlich unproblematisch

    Andere Juristen wiegeln ab: Bei einer Verwendung der App mit der Familie oder Freunden habe man keine Konsequenzen zu befürchten, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Law. Er geht davon aus, dass das Bundesdatenschutzgesetz in einem solchen Fall nicht greife. Maximal sei eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben. Doch auch Solmecke sieht diese Art der Kontaktdaten-Übertragung problematisch. WhatsApp begehe damit sehr wohl einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und müssen mit der Verhängung von Geldstrafen rechnen. Dass es dazu noch nicht gekommen ist, ist mutmaßlich auf das bisherige Ausbleiben von Klagen durch Verbraucherschützer zurückzuführen. Mutterkonzern Facebook musste diese Erfahrung kürzlich bereits machen: Auch hier wurde festgestellt, dass die "Freunde finden"-Funktion gegen den Datenschutz verstoße und gleichzeitig eine belästigende Werbung darstelle. Der Unterschied dabei besteht in der Wichtigkeit für die beiden Dienste. Während Facebook auf diese Funktion problemlos verzichten kann, dürfte es WhatsApp durchaus Schwierigkeiten bereiten, eine Alternative für den Abgleich der Kontaktdaten zu finden. Möglicherweise könnten diese Daten aber bereits vor dem Versand an die Unternehmensserver verschlüsselt werden.

    Unternehmen sollten von WhatsApp absehen

    Bis diese Frage geklärt ist, sollten Verantwortliche Datenschutzbeauftrage in den Unternehmen alarmiert sein. Denn während der private Gebrauch nicht den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegt, könnten die Behörden an Unternehmen sehr wohl hohe Bußgelder verhängen. Ebenso ratsam ist es, auch den gemischten beruflichen und privaten Gebrauch der App zu unterlassen, weil auch hier die strenge Gesetzgebung zur Anwendung kommt.

    Die einhellige Empfehlung der Juristen lautet daher, besser auf die berufliche Nutzung von WhatsApp zu verzichten.

     

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