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Einblick in die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

8 Dinge, die sich jetzt schon umsetzen lassen

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union wesentlich vereinfachen, um Privatpersonen und Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten zu verschaffen.

Wichtigste Neuerungen im Überblick

Der wichtigste Teil der neuen Datenschutzverordnung bezieht sich auf Data Governance und Rechenschaftspflicht, wodurch auf die Aufsichtspersonen (Bundesaufsichtspersonal) zahlreiche neue Verpflichtungen zukommen werden. Die Verordnung "Privacy by design" stellt für die Rechtssysteme aller EU-Mitgliedstaaten eine Neuerung dar. "Privacy by design" besagt, dass Unternehmen interne Richtlinien ausarbeiten und alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen müssen, so dass künftig eine personen-bezogene Datenverarbeitung gewährleistet werden kann, bei der die persönlichen Daten ausschließlich für spezifische Zwecke verarbeitet werden können.


Schutzverletzung und Persönlichkeitsrechte

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung werden neue Fristen eingeführt, die sich auf den Zeitraum beziehen, ab wann nationalen Aufsichtsorgane über eine Datenschutzverletzung informiert werden müssen. Die neue Frist beträgt nun 72 Stunden. Einzelpersonen werden zudem mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. So können künftig Unternehmen verpflichtet werden, die persönlichen Daten der betroffenen Person zu löschen und alle Kopien zu vernichten.

 

Acht Dinge, die sich jetzt schon umsetzen lassen

Anhand der nachfolgenden Liste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), lässt sich klar erkennen, das auf Unternehmen eine Menge Arbeit zukommt, um die neuen Regelungen und Richtlinien umsetzen zu können.

1. Vorbereitung auf den Verstoß von Persönlichkeitsrechten

Es sollten Richtlinien und Methoden entwickelt werden, die es ermöglichen, auf Datenschutzverletzungen schnellstens zu reagieren.

2. Klar definierte Richtlinien gewährleisten Rechenschaftspflicht

Es sollte sichergestellt werden, dass klar definierte und transparente Richtlinien eingesetzt werden, um zu beweisen, dass alle notwendigen Datenschutz-Kriterien erfüllt werden.

3. Integration von "Privacy by Design"

Die Datenschutzbestimmungen sollten in jedem Datenverarbeitungs-Prozess befolgt werden, insbesondere bei Software-Lösungen.

4. Detaillierte Analyse der Rechtsgrundlage, auf der personenbezogene Daten verwendet werden

Es sollte eine ausführliche Analyse der unternehmensinternen Datenverarbeitung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass gegen keine der neuen Datenschutzverordnungen verstoßen wird.

5. Datenschutzbestimmungen und Richtlinien transparent und verständlich gestalten

Die Datenschutzbestimmungen und Richtlinie des Unternehmens sollten transparent gestaltet und in einer verständlichen Ausdrucksweise formuliert werden.

6. Die Rechte der "Datensubjekte" in den Vordergrund stellen

Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass Einzelpersonen ihre zustehenden Rechte nach der neuen Datenverordnung einfordern werden. Bei der Speicherung persönlicher Daten, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle neuen Richtlinien zur Aufbewahrung persönlicher Daten erfüllt werden.

7. Neue Verpflichtungen für Datenanbieter

Durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung werden neue Verpflichtungen für Datenanbieter entstehen, die künftig umgesetzt und befolgt werden müssen.

8. Internationale Datenübertragung

Bei internationalen Datentransfers sollte festgestellt werden, ob es gesetzlich erlaubt ist, persönliche Daten in ein anderes Land weiterzuleiten.

Aus diesem kurzen Überblick über die neue EU-Datenregelung ist ersichtlich, dass die neuen Richtlinien Unternehmen nicht nur zwingen persönliche Daten zu speichern, sondern auch bei Bedarf sicher und effektiv zu löschen.

Bei eventuellen Fragen und Unklarheiten zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Rat zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Datenschutzregelungen vorzubereiten.

Sie erreichen uns telefonisch unter: +49 (0)821 450 403-0. Oder wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten per E-Mail an info@mk-technik.de an uns.

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